Wir legen großen Wert auf eine benutzerfreundliche Gestaltung unserer Webseite. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen – einen möglichst einfachen Zugang zu den Informationen auf unserer Seite zu ermöglichen.
Keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach dem BFSG
Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt, sind bestimmte Wirtschaftsakteure verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Verpflichtung gilt ab dem 28. Juni 2025 und betrifft insbesondere Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen.
Laut § 1 Absatz 3 Satz 1 BFSG gilt das Gesetz für
„Wirtschaftsakteure, die Produkte in den Verkehr bringen oder Dienstleistungen erbringen, die unter dieses Gesetz fallen.“
Dabei ist insbesondere § 2 Absatz 2 Nummer 6 BFSG relevant, welcher „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ nennt, wenn
„ein Vertrag mit Verbrauchern über eine Webseite oder eine App angebahnt oder abgeschlossen wird.“
Unsere Webseite dient ausschließlich der allgemeinen Information über unser Unternehmen, unsere Leistungen, unsere Projekte sowie Stellenausschreibungen. Eine digitale Dienstleistung im Sinne des BFSG wird über unsere Webseite nicht erbracht.
Insbesondere:
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Es erfolgt kein Vertragsabschluss über unsere Webseite.
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Es gibt keinen Online-Shop, keine Buchungs- oder Anmeldemöglichkeit für Seminare, Dienstleistungen oder Produkte.
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Das auf der Seite integrierte Kontaktformular dient ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme durch Interessenten und stellt keine Dienstleistung im Sinne von § 2 Absatz 2 BFSG dar.
Dies entspricht der aktuellen juristischen Auslegung, nach der Kontaktformulare oder Online-Anfragefunktionen allein nicht als elektronische Dienstleistungen gewertet werden, weil sie nicht unmittelbar auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags abzielen, sondern lediglich der ersten Kontaktaufnahme dienen.
Freiwillige Bemühungen zur besseren Zugänglichkeit
Auch wenn wir gesetzlich nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, bemühen wir uns um eine möglichst zugängliche Gestaltung. Das betrifft unter anderem:
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gut lesbare Schriftgrößen und Farbkontraste,
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eine klare Navigationsstruktur,
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alternative Texte für Bilder
- und eine optimierte Darstellung auf mobilen Endgeräten.
Zudem evaluieren wir regelmäßig mögliche Verbesserungen in der Gestaltung unserer Inhalte, um allen Nutzerinnen und Nutzern ein angenehmes Nutzungserlebnis zu ermöglichen.
Kontakt bei Barrieren
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
Wir werden Ihr Anliegen prüfen und – soweit möglich – Abhilfe schaffen.